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Robert Maytas
Tanzstudio CO-LEG
Mühlenstr. 6-8
53879 Euskirchen

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 2251 32 30
Telefax: +49 (0) 3222 164 01 61
E-Mail: tanzstudio@co-leg.de

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Name und Sitz des Versicherers:
Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Gothaer Allee 1
50969
Köln

Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

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Robert Maytas
Tanzstudio CO-LEG
Mühlenstr. 6-8
53879 Euskirchen

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Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tanzstudios CO-LEG

§ 1 Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurs- und Veranstaltungsorte des Tanzstudios CO-LEG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

§ 2 Vertragsschluss und -dauer
Mit Unterzeichnung des umseitigen Vertrages kommt es zum Vertragsschluss zwischen dem Tanzstudio CO-LEG und dem Vertragspartner. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung der Kursgebühren und ist im Gegenzug zum Besuch der gebuchten Kurse berechtigt. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Dieser wird durch seine Unterschrift Vertragspartner des Tanzstudios CO-LEG. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Fall auch für die minderjährige Person.

§ 3 Zahlungsbedingungen
Durch den Vertragsschluss verpflichtet sich der Vertragspartner zur Bezahlung der Jahresgebühr, die zum ersten Werktag eines jeden Monats zu einem Zwölftel fällig wird (monatl. Kursgebühr). Das ausgewiesene Monatshonorar entspricht 1/12 des Jahreshonorars. Das Jahreshonorar vergütet eine wöchentliche Unterrichtseinheit für mindestens 36 Wochen. Bei rechtskräftiger Kündigung durch den Vertragspartner entfällt eine evtl. Jahresrestgebühr. Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden (z. B. durch eine kurzfristige Erkrankung) oder Abbruch des gebuchten Kurses entbinden den Vertragspartner nicht von der Zahlung der monatlichen Kursgebühren. Die Kursgebühren sind monatlich im Voraus bis zum ersten Werktag eines jeden Monats auf das umseitig genannte Konto des Tanzstudios CO-LEG per Überweisung einzuzahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zahlungseingang an. Bei Zahlungsverzug darf das Tanzstudio CO-LEG für jede schriftliche Mahnung EUR 3,00 pauschalierter Mahnkosten berechnen.
Kommt der Vertragspartner durch eigenes Verschulden mit zwei Monatsraten in Verzug, ist das Tanzstudio CO-LEG zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Kündigung befreit den Vertragspartner nicht von den bis dahin zu entrichtenden Monatsraten.
Kommt der Vertragspartner durch eigenes Verschulden mit zwei Monatsraten in Verzug, ist er verpflichtet, die gesamten für die Restlaufzeit des Vertrages geschuldeten Monatsbeiträge vorzuleisten, die sofort fällig sind, sofern das Tanzstudio CO-LEG noch keine fristlose Kündigung ausgesprochen hat.
Weiterhin sind vom Vertragspartner für den Fall des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zusätzlich zu den Kursgebühren zu bezahlen. Die Auszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
Bei Erteilung eines SEPA-Mandats werden die Monatsbeiträge zum ersten Werktag eines jeden Monats eingezogen. Bei Rücklastschriften, die durch den Vertragspartner verursacht wurden (z.B. unzureichende Kontodeckung, Kontolöschung), werden die Rücklastschriftgebühren an den Vertragspartner weitergegeben (z.Zt.: € 5,00 – € 8,00; Stand November 2009)

§ 4 Preise
Die aktuellen Kursgebühren sind im jeweiligen persönlichen Vertrag aufgeführt. Unabhängig von den Kündigungsbedingungen kann mit einer einmonatigen Frist zum Quartalsende eine Anpassung des Unterrichtshonorars an die Kostenentwicklung vorgenommen werden, dieses jedoch nur maximal einmal im Jahr. Bei Kündigung bzw. Hinzunahme eines Vertrages verändern sich die Gebühren der übrigen Verträge gemäß aktueller Preis- /Rabattliste.

Monatsgebühr (als Erstkurs N1) Monatsgebühr (als Zweitkurs N2) Monatsgebühr (als Drittkurs N3) Monatsgebühr (alle weiteren Kurse N4, N5… usw.)
1 wöchentl.Unterrichtsstunde (90 Min)  49,00 € 39,00 € 30,00 € 24,00 €
1 wöchentl.Unterrichtsstunde (60 Min) 42,00 € 34,00 € 28,00 € 22,00 €


Bei mehreren Verträgen gilt immer der Vertrag mit der längsten Unterrichtszeit als Erstvertrag. Dieses Prinzip setzt sich für die Zuordnung von Zweit-, Dritt- und weiteren Verträgen hierarchisch fort.

§5 Unterrichtsablauf
Jeder Kursteilnehmer unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten. Zum Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler in der zum jeweiligen Kurs vorgeschriebenen Frisur, Schuhe und Bekleidung erscheinen. Es gilt die im Kurs jeweils angegebene Kleiderordnung.
Die Schülerinnen und Schüler sind pünktlich zum Unterricht zu bringen und nach Ende des Unterrichts wieder abzuholen. Die Aufsichtspflicht beginnt bei Unterrichtsanfang und endet bei Unterrichtsablauf. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Schüler, die wegen Krankheit, oder aus anderen Gründen an einer Stunde nicht teilnehmen können, sind vorher telefonisch zu entschuldigen.
Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen. Für Sachbeschädigungen in den Schulräumen haftet der Verursacher.
Aufbau und Konzeption der Unterrichtsinhalte unterliegen ausschließlich dem Tanzstudio CO-LEG und deren Lehrbeauftragten.

§ 6 Versäumte Stunden, Krankheitsfall, Unterrichtsausfall, Teilnahmebedingungen
Sollte der Vertragspartner Stunden versäumen, können diese nur nach Absprache und mit Zustimmung des Tanzstudios CO-LEG nachgeholt werden. Ein Anspruch des Vertragspartners hierauf besteht nicht. Sofern der Vertragspartner krankheitsbedingt dauerhaft, d. h. für mindestens einen Monat am Tanzkurs nicht teilnehmen kann, werden die versäumten Stunden ab dem Eingang eines dem Tanzstudio CO-LEG vorgelegten ärztlichen Attestes gutgeschrieben und können nach Absprache mit dem Tanzstudio CO-LEG nachgeholt werden. Eine Rückzahlung gezahlter Kursgebühren erfolgt in keinem Falle. Das Tanzstudio CO-LEG weist ausdrücklich darauf hin, dass geschäftliche oder private Termine oder eine Kinderbetreuung etc. nicht als zwingender Grund anerkannt werden und die Kursgebühren weiter zu entrichten sind. Seitens der Schule ausgefallene Stunden werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Im Falle höherer Gewalt kann kein Schadensersatz geleistet werden. Für den Fall, dass Unterricht aufgrund äußerer Einflüsse (z.B. Vandalismus, techn. Defekte, behördl. Anordnungen u.a.) in den Räumlichkeiten des Tanzstudios nicht stattfinden kann, ist das Tanzstudio berechtigt, den Unterricht an einem anderen Ort im Umfeld Euskirchens vorzunehmen bzw. den Unterricht online durchzuführen.

Das Tanzstudio CO-LEG ist eine staatlich anerkannte Vorausbildungsschule,die während der Schulferien in NRW und an gesetzlichen Feiertagen in der Regel keinen Unterricht anbietet. In dieser Zeit sind die monatlichen Kursgebühren (monatl. Teilbeträge der Jahresgebühr) weiter zu entrichten. Sofern der Vertragspartner sich unbillig verhält (z. B. durch Trunkenheit, Beleidigungen etc. auffällt), kann das Tanzstudio CO-LEG ihn ohne Anspruch auf Rückerstattung von Kursgebühren vom weiteren Unterricht ausschließen. Falls zwingende Gründe (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Lehrers, höhere Gewalt usw.) vorliegen, können Kurse nachgeholt, zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden. Der Vertrag ist nicht an einen bestimmten Tanzlehrer, sondern nur an einen bestimmten Kurs gebunden.

§ 7 Kündigung
Die Kündigung bedarf zwingend der Schriftform und muss bei der umseitig genannte Adresse des Tanzstudios CO-LEG eingehen. Die Kündigung des Vertrages kann nur unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens beim Tanzstudio CO-LEG an. Das Tanzstudio CO-LEG ist ohne Angabe von Gründen ebenfalls zur Kündigung des Vertrags zu den in §7 aufgeführten Terminen und Fristen berechtigt.

§ 8 Haftung
Der gesamte Aufenthalt in den Räumen und auf Veranstaltungen des Tanzstudios CO-LEG geschieht auf eigene Gefahr des Vertragspartners. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht vom Tanzstudio CO-LEG oder deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung, die auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder schuldhaftes Verhalten beschränkt ist, ausgeschlossen. Für Verlust und Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen und Geld haftet die Schule nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Beauftragten.
Das Ballettstudio haftet nicht für Personenschäden, es sei denn, sie werden von Seiten des Studios schuldhaft herbeigeführt.

§ 9 Film- und Fotoaufnahmen
Bei Veranstaltungen des Tanzstudios CO-LEG durch das Tanzstudio getätigte Aufnahmen, welche den Vertragspartner und/oder Teilnehmer abbilden, dürfen vom Tanzstudio CO-LEG honorar- und lizenzfrei veröffentlicht werden, sofern dieser der Veröffentlichung nicht widerspricht. Der Widerspruch muss vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Erfolgt der Widerspruch erst nach Veröffentlichung der Aufnahmen, wird das Tanzstudio CO-LEG die Aufnahme für weitere Veröffentlichungen nicht weiter nutzen und, sofern möglich, die veröffentlichte Aufnahme entfernen.

§ 10 Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen
Mit Betreten der Räume und Kurs- und Veranstaltungsorten des Tanzstudios CO-LEG sowie mit Unterzeichnung eines Anmeldeformulars werden diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt.

§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und für den kaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Euskirchen. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§12 Verkauf/Übereignung des Tanzstudios
Bei Verkauf oder Übereignung des Tanzstudios gehen sämtliche Rechte und Pflichten des Tanzstudios CO-LEG, die aus diesem Vertrag entstehen, an den neuen Besitzer des Tanzstudios über. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in diesem Falle für keine der beiden Vertragsparteien. Das Recht zur vertraglich festgelegten, fristgerechten Kündigung bleibt jedoch unberührt.

§ 13 Salvatorische Klausel
Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.
Das Mitglied bestätigt, durch seine Unterschrift, eine Kopie dieses Vertrages erhalten und diesen verstanden zu haben.

§ 14 Informationen: Rechte und Pflichten
Alle Informationen, wie Ferientermine, Veranstaltungen, Änderungen der Trainingszeiten, Änderungen der AGB mit Einspruchsfristen, Preisänderungen, Sonderkurse usw. werden öffentlich in der Ballettschule gut sichtbar ausgehängt. Eine gesonderte Briefnachricht erfolgt nicht. Entnehmen Sie auch dem Internet www.co-leg.de alle Infos.

01.04.2020